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OVG Saarland, 08.08.1997 - 1 Q 17/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Saarland, 25.09.2001 - 2 Q 23/01
Anfechtung einer Beseitigungsanordnung; Darlegungslast hinsichtlich der …
Soweit der Kläger unter Verweisung auf mit seinem Zulassungsantrag erstmals ins Verfahren eingeführte Unterlagen - im wesentlichen Jahresabschlußberichte betreffend einen von ihm betriebenen Blumengroßhandel für die Jahre 1985 bis 1991, Gewinnermittlungen für die Zeit vom 1.1.1999 bis 31.12.1999 sowie vom 1.1.2000 bis 31.12.2000, Budgetplan für die Jahre 2001, 2002 und 2003 - der Annahme des Verwaltungsgerichts entgegentritt, seine gärtnerische Betätigung erfülle nicht die Voraussetzungen eines landwirtschaftlichen Betriebes oder eines Betriebes der gartenbaulichen Erzeugung, sondern sei lediglich als Alibi für den Bestand der Baulichkeiten oder aber als Hobby und Liebhaberei einzustufen, ist sein Vorbringen schon deshalb nicht geeignet, die Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils in Frage zu stellen, da bei der Entscheidung über einen auf § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützten Zulassungsantrag von dem vom Verwaltungsgericht verfahrensfehlerfrei festgestellten Sachverhalt auszugehen ist (vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 7.5.1997 - 1 Q 17/97 -, vom 13.6.1997 - 1 V 20/97 -, vom 20.8.1999 - 2 Q 18/99 - und vom 19.5.2000 - 2 Q 7/00 -).